Am Gemeindeamt (Sekretariat) können Reisepässe und Personalausweise beantragt werden. Terminvereinbarung: 03854/6155-24, Frau Balber

Die erstmalige Ausstellung eines Reisepasses oder eines Personalausweises ist bis längstens 2 Jahre nach der Geburt des Kindes gebührenfrei. Erfolgt die erstmalige Ausstellung genau am zweiten Geburtstag, beträgt die Gültigkeitsdauer des Reisepasses bereits fünf Jahre.

Kosten ab 01.07.2025

Reisepass bis 12 Jahre    € 44,00
Reisepass                         € 112,00

Personalausweis bis 16 Jahre      € 39,00
Personalausweis                           € 91,00

Gültigkeitsdauer von Reisepässen und Personalausweisen für Minderjährige unter 18 Jahren
Bis zwei Jahre: zwei Jahre
Ab dem 2. Geburtstag: fünf Jahre
Ab dem 12. Geburtstag: zehn Jahre

Folgende Unterlagen werden für die Antragstellung benötigt:

Erster Reisepass:
Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis (bei Kindern bis zum 12. Lebensjahr gilt auch der der Mutter), EU-Passbild

Reisepass vorhanden (nicht mehr als 5 Jahre abgelaufen):
alter Reisepass, EU-Passbild

Sollte sich der Name geändert haben, muss die Heiratsurkunde bzw. Geburtsurkunde vorgelegt werden.

Personalausweis:
Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, EU-Passbild, Heiratsurkunde bei Namensänderung

Bei der Antragstellung muss der Antragsteller (auch Kinder) im Büro anwesend sein.