Am Gemeindeamt (Sekretariat) können Reisepässe und Personalausweise beantragt werden. Terminvereinbarung: 03854/6155-24, Frau Balber
Die erstmalige Ausstellung eines Reisepasses oder eines Personalausweises ist bis längstens 2 Jahre nach der Geburt des Kindes gebührenfrei. Erfolgt die erstmalige Ausstellung genau am zweiten Geburtstag, beträgt die Gültigkeitsdauer des Reisepasses bereits fünf Jahre.
Kosten ab 01.07.2025
Reisepass bis 12 Jahre € 44,00
Reisepass € 112,00
Personalausweis bis 16 Jahre € 39,00
Personalausweis € 91,00
Gültigkeitsdauer von Reisepässen und Personalausweisen für Minderjährige unter 18 Jahren
Bis zwei Jahre: zwei Jahre
Ab dem 2. Geburtstag: fünf Jahre
Ab dem 12. Geburtstag: zehn Jahre
Folgende Unterlagen werden für die Antragstellung benötigt:
Erster Reisepass:
Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis (bei Kindern bis zum 12. Lebensjahr gilt auch der der Mutter), EU-Passbild
Reisepass vorhanden (nicht mehr als 5 Jahre abgelaufen):
alter Reisepass, EU-Passbild
Sollte sich der Name geändert haben, muss die Heiratsurkunde bzw. Geburtsurkunde vorgelegt werden.
Personalausweis:
Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, EU-Passbild, Heiratsurkunde bei Namensänderung
Bei der Antragstellung muss der Antragsteller (auch Kinder) im Büro anwesend sein.