Abgaben von Grund- und Hausbesitz
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Hausbesitzabgaben
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Grundsteuer
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Kanalgebühren
1. Einheitssatz für den Kanalisationsbeitrag f. Schmutz-, Regen- u. Mischwasserkanäle € 16,50/m² 2. Kanalbenützungsgebühr je verbrauchten m³ Wasser € 3,41/m³ Diese Beträge beinhalten bereits die gesetzliche Umsatzsteuer von 10 %. Befreiung
Bei landwirtschaftlichen Betrieben wird für das im Stall (zur Tränke) verbrauchte Wasser keine Kanalbenützungsgebühr eingehoben. Dies gilt nur dann, wenn diese Betriebe mit einem Subzähler ausgestattet sind.Ermäßigung
Bei Gewerbebetrieben - der 500 m³ übersteigende Verbrauch um 25 %Kanalabgabenordnung 2010 -
Müllgebühren
1. Müllgrundgebühr je gemeldeter Person, wobei höchstens fünf Personen je Haushalt berechnet werden jährlich € 42,39 je Betriebsstätte je unbewohntem Objekt, Vereinsheim, öffentlicher Einrichtung einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer 2. Müllbeseitigungsgebühr Restmüllbehälter mit 120 Liter Inhalt jährlich € 102,58 Restmüllbehälter mit 240 Liter Inhalt jährlich € 205,12 Restmüllbehälter mit 770 Liter Inhalt jährlich € 656,37 Restmüllbehälter mit 1100 Liter Inhalt jährlich € 943,55 Einfamilienhäuser mit nur 1 Person mit Hauptwohnsitz, Restmüllbehälter mit 120 Liter jährlich € 47,92 Restmüll 60 Liter Sack je Sack € 4,10 Restmüll 80 Liter Sack je Sack € 5,48 Biomüll-Behälter mit 120 Liter Inhalt jährlich € 122,40 Biomüll-Behälter mit 240 Liter Inhalt jährlich € 244,81 einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer 3. andere Abfallarten PKW-Reifen ohne Felge € 3,11 je Stück PKW-Reifen mit Felge € 6,22 je Stück LKW-Reifen ohne Felge € 12,43 je Stück LKW-Reifen mit Felge € 18,66 je Stück Sperrmüll € 37,28 je m³ Altholz € 31,09 je m³ Bauschutt € 49,71 je m³ Wurzelstock (Durchmesser 20 bis 100 cm) € 6,22 je Stück Wurzelstock (Durchmesser über 100 cm) € 12,43 je Stück Diese Beträge beinhalten bereits die gesetzliche Umsatzsteuer von 10 %. Abfuhrordnung 2005 idF 2022 -
Wassergebühren
1. Einheitssatz für den Wasserleitungsbeitrag € 3,85 je m² 2. Wasserverbrauchsgebühr € 2,56 je m³ Ermäßigungen: - für landwirtschaftliche Betriebe: der 200 m³ übersteigende Verbrauch um 25 % - für Gewerbebetriebe: der 500 m³ übersteigende Verbrauch um 25% Je angeschlossener Liegenschaft wird ein Mindestverbrauch von 40 m³ jährlich verrechnet. 3. Wasserzählergebühr bis 5 m³ € 29,96 jährl. mehr als 5 bis 10 m³ € 33,10 jährl. mehr als 10 m³ € 48,90 jährl. In allen angeführten Beträgen ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. 4. Anschlussgebühr Für die Herstellung der Anschlussleitungen von der Versorgungsleitung der öffentlichen Wasserleitung zur Hausleitung wird eine einmalige Abgabe in der Höhe der tatsächlichen Herstellungskosten der Anschlussleitung erhoben. Wassergebührenordnung 2010 idF 2023 Wasserleitungsordnung Information zur Wasserversorgung -
Ferienwohnungsabgabe
Abgaben für Betriebe
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Lustbarkeitsabgabe
Die Lustbarkeitsabgabe wurde für Veranstaltungen vor dem 01.01.2018 eingehoben. Folgende Bestimmungen kamen dabei zur Anwendung: 1. Für Veranstaltungen, bei denen Eintrittsgelder eingehoben werden, beträgt die Lustbarkeitsabgabe 5 % (=3,97 % der Bruttoeinnahmen) vom Entgelt. 2. Für pratermäßige Veranstaltungen gemäß dem Stmk. Veranstaltungsgesetz wird die Lustbarkeitsabgabe nach Pauschalbeträgen berechnet. Die Pauschalabgabe beträgt täglich für a. mechanisch betriebene Karusselle (Ringelspiele), Schüttelwerke, Achterbahnen, Berg- und Talbahnen, Drahtseilbahnen, Geisterbahnen, Grottenbahnen und ähnlichen Darbietungen von Gleit- und Drehfahrten, wie Skooter, Autodrome und dgl. € 50,- b. Schaukeln aller Art € 15,- c. Schießbuden € 15,- d. Würfelbuden, Ringspiele, Enten-Ziehen und dgl. € 10,- e. Die vorhin nicht genannten Veranstaltungen ähnlicher Art werden der Gruppe zugerechnet, der sie nach ihrer Art am nächsten stehen. Ist eine solche Zuordnung nicht möglich, beträgt die Abgabe täglich € 15,- 3. Für das Halten von a. Unterhaltungsspielapparaten gemäß § 5 a Abs. 4 des Steiermärkischen Veranstaltungsgesetzes beträgt der Pauschalbetrag je Apparat (Automat) und begonnenem Kalendermonat € 15,- b. Geldspielapparaten gemäß § 5 a Abs. 3 des Steiermärkischen Veranstaltungsgesetzes sowie dem Glückspielgesetz unterliegenden Glücksspielautomaten beträgt der Pauschalbetrag je Geldspielapparat bzw. Glückspielautomat und begonnenem Kalendermonat € 370,- c. Spielapparaten und Spielautomaten, die optisch oder akustisch aggressive Handlungen, wie insbesondere Verletzungen oder Tötung oder Kampfhandlungen gegen Ziele darstellen, beträgt der Pauschalbetrag je Apparat (Automat) und begonnenem Kalendermonat 700,- Lustbarkeitsabgabeordnung -
Nächtigungsabgabe
Die Nächtigungsabgabe ist im Steiermärkischen Nächtigungs- und Ferienwohnungsabgabegesetz - StNFWAG geregelt. Sie beträgt pro Person und Nächtigung in Schutzhäusern und Schutzhütten 1 Euro, in allen sonstigen Beherbergungsbetrieben 1,50 Euro und auf Campingplätzen 1,20 Euro. Einhebungspflichtig ist bei der Beherbergung in gastgewerblichen oder sonstigen Beherbergungsbetrieben sowie in Schutzhäusern, Schutzhütten und Campingplätzen der Inhaber (Gewerbebetreibende, Pächter, Stellvertreter), bei einer Beherbergung in Privatunterkünften der Unterkunftgeber. Abgabepflichtig ist, wer in einer Gemeinde des Landes Steiermark in einem gastgewerblichen oder sonstigen Beherbergungsbetrieb, auf einem Campingplatz oder in einer Privatunterkunft gegen Entgelt Unterkunft nimmt, ohne in dieser Gemeinde seinen Hauptwohnsitz zu begründen. Nähere Bestimmungen wie zB Befreiungen, Fälligkeiten u.ä. entnehmen Sie bitte dem Landesgesetz bzw. dem Leitfaden des Landes: Steiermärkisches Nächtigungs- und Ferienwohnungsabgabegesetz - StNFWAG Link: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrStmk&Gesetzesnummer=20000711 Leitfaden Nächtigungsabgabe (ab 01.12.2014) Leitfaden Nächtigungsabgabe -
Kommunalsteuer
sonstige Abgaben
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Hundeabgabe
für Wach-, Nutz- und Berufshunde jährlich € 30,00 für jeden weiteren sonstigen Hund jährlich € 60,00 Merkblatt Die Heimtierdatenbank (Informationsfolder des Bundesministeriums für Gesundheit) Hundeabgabeordnung 2013 Anmeldung einer Hundehaltung Abmeldung einer Hundehaltung Antrag auf Befreiung von der Hundeabgabe Antrag auf Ermäßigung der Hundeabgabe