Trinkwasseruntersuchung Brunnen Pretul
Trinkwasseruntersuchung Hochbehälter Schrittwieser
Lebensmittelhygienisches Gutachten
Abgaben
1. | Einheitssatz für den Wasserleitungsbeitrag | € 3,85/m² | |
2. | Wasserverbrauchsgebühr | € 2,32m³ | |
Ermäßigungen: | |||
- für landwirtschaftliche Betriebe: der 200 m³ übersteigende Verbrauch um 25 % | |||
- für Gewerbebetriebe: der 500 m³ übersteigende Verbrauch um 25% | |||
Je angeschlossener Liegenschaft wird ein Mindestverbrauch von 40 m³ jährlich verrechnet. | |||
3. | Wasserzählergebühr | bis 5 m³ € 27,09 jährl. | |
mehr als 5 bis 10 m³ € 29,93 jährl. | |||
mehr als 10 m³ € 44,21 jährl. | |||
In allen angeführten Beträgen ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. | |||
4. | Anschlussgebühr | ||
Für die Herstellung der Anschlussleitungen von der Versorgungsleitung der öffentlichen Wasserleitung zur Hausleitung wird eine einmalige Abgabe in der Höhe der tatsächlichen Herstellungskosten der Anschlussleitung erhoben. | |||
Wassergebührenordnung 2010 idF 2022 | |||
Wasserleitungsordnung | |||
Information zur Wasserversorgung |