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Lustbarkeitsabgabe
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Nächtigungsabgabe
Die Nächtigungsabgabe ist im Steiermärkischen Nächtigungs- und Ferienwohnungsabgabegesetz - StNFWAG geregelt. Sie beträgt pro Person und Nächtigung in Schutzhäusern und Schutzhütten 1 Euro, in allen sonstigen Beherbergungsbetrieben 1,50 Euro und auf Campingplätzen 1,20 Euro. Einhebungspflichtig ist bei der Beherbergung in gastgewerblichen oder sonstigen Beherbergungsbetrieben sowie in Schutzhäusern, Schutzhütten und Campingplätzen der Inhaber (Gewerbebetreibende, Pächter, Stellvertreter), bei einer Beherbergung in Privatunterkünften der Unterkunftgeber. Abgabepflichtig ist, wer in einer Gemeinde des Landes Steiermark in einem gastgewerblichen oder sonstigen Beherbergungsbetrieb, auf einem Campingplatz oder in einer Privatunterkunft gegen Entgelt Unterkunft nimmt, ohne in dieser Gemeinde seinen Hauptwohnsitz zu begründen. Nähere Bestimmungen wie zB Befreiungen, Fälligkeiten u.ä. entnehmen Sie bitte dem Landesgesetz bzw. dem Leitfaden des Landes: Steiermärkisches Nächtigungs- und Ferienwohnungsabgabegesetz - StNFWAG Link: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrStmk&Gesetzesnummer=20000711 Leitfaden Nächtigungsabgabe (ab 01.12.2014) Leitfaden Nächtigungsabgabe -
Kommunalsteuer